Beichtgelegenheit ist:
an Wochentagen eine halbe Stunde vor jeder Hl. Messe;
samstags während des Rosenkranzgebetes;
sonntags von 7:30 - 7:55 Uhr; sonntags während der Kreuzwegandacht; am Karfreitag von 19:00 - 20:00 Uhr
am Karsamstag von 8:00 - 10:00 Uhr.